Leidet eine Frau, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, an Haarausfall, sei es aus hormonellen, medikamentösen oder anderen Gründen, werden die Kosten für Haarersatz ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen.
Dies kann von Krankenkasse zu Krankenkasse jedoch variieren.
Auch der Zuschuss kann von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein, in der Regel liegt dieser zwischen 300€ bis 400€ für Kunsthaar und bis zu 915€ für Echthaar.
Der erste Schritt für Sie als Patient ist, dass Sie sich ein Rezept bei Ihrem behandelten Arzt ausstellen lassen.
Dies kann der Arzt des Vertrauens (Hausarzt) oder auch ein Facharzt (Hautarzt, Onkologe, Internist etc.) sein. Der Arzt wird dann ein Rezept ausstellen, ohne dass sein eigenes Budget belastet wird.